Rahmenbedingungen

ABLAUF

Nach Ihrer Anfrage klären wir in einem kostenfreien Telefonat offene formale Fragen ohne tiefer in Ihr Thema einzutauchen. Wenn Sie ein gutes Gefühl haben, vereinbaren wir ein Erstgespräch.

Das Erstgespräch vor Ort dient dem ersten Kennenlernen im geschützten Raum, es ist sozusagen auch ein „Chemie-Check“. Außerdem klären wir gemeinsam Ihr Anliegen und ob dieser Raum und dieses Format für Sie stimmig sind.

Nicht immer lässt sich das Thema schon zu Beginn klar benennen - im Erstgespräch oder auch in den ersten Einheiten erarbeiten wir einen Arbeitsauftrag, ein gemeinsames Ziel. Dieses kann im Verlauf des Prozesses auch angepasst werden.

Der Prozess selbst ist individuell und hat keinen festen Ablauf. Er richtet sich nach Ihren Themen und Ihrem persönlichen Tempo. Und er pausiert oder endet, wenn Sie es für richtig halten.

HONORAR

Gegenwärtig arbeite ich noch im Status „in Ausbildung unter Supervision“, das bedeutet mit Blick auf das Honorar für Sie, dass ich derzeit lediglich eine Aufwandsentschädigung iHv € 40,00 verlange.

Falls Sie beabsichtigen, länger bei mir in der Praxis zu bleiben, möchte ich an dieser Stelle für Ihre Planung transparent machen, dass das reguläre Honorar nach Abschluss der Ausbildung voraussichtlich € 100,00 á Einheit (50 Min) betragen wird.

Da es sich um keine Krankenbehandlung handelt, werden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen. Sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung, unter welchen Umständen diese steuerlich geltend gemacht werden können. Sollten Sie über die SVS versichert sein, möchte ich Sie auf den "Gesundheitshunderter" aufmerksam machen.

ABSAGEREGELUNG

Es kann vorkommen, einen vereinbarten Termin aus verschieden Gründen nicht einhalten zu können. In diesem Fall ersuche ich höflich, diesen 24h vorher abzusagen. Bei späteren Absagen muss ich leider das vollständige Honorar (aktuell die vollständige Aufwandsentschädigung) verrechnen, da dieser Termin kurzfristig nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.

VERSCHWiEGENHEiT

Lebens- und Sozialberatung ist in Österreich ein gesetzlich streng reglementiertes Gewerbe. Psychologische/psychosoziale Berater:innen sind nach § 119 Abs. 4 GewO zur Verschwiegenheit verpflichtet.

„ich Möchte Menschen dabei unterstützen,
genau hinzuschauen und ehrlich zu sich selbst zu sein.“

GUDRUN BREUER

FAQ

Muss ich vorab klar wissen, worum es mir geht?

Nein, es ist gar nicht so ungewöhnlich zu Beginn noch nicht genau in Worte fassen zu können, was das Thema ist, was gerade „nicht stimmt“. Wir erarbeiten gemeinsam einen Arbeitsauftrag, der allerdings im Laufe des Prozesses auch angepasst werden kann.

Wie weiß ich, ob ich hier richtig bin?

Das Erstgespräch ermöglicht ein erstes Kennenlernen, sozusagen einen Chemie-Check. 

Gerade am Anfang ist es auch normal, Nervosität, Skepsis oder eine gewisse Distanz zu empfinden - es braucht Zeit, eine solide Vertrauensbasis zu schaffen. Ich empfehle Ihnen, sich beim Erstgespräch (und auch später) auf Ihr Bauchgefühl zu verlassen, ob es für Sie passt oder nicht.

Fragen, die bei der Wahl einer passenden professionellen Begleitung generell helfen können:

Fühle ich mich wohl und sicher? Fühle ich mich als Person gesehen und verstanden? Kann ich mich gut öffnen? Hat mein Gegenüber die nötige Ausbildung und ist mit meinem Thema vertraut? Verhält sich mein Gegenüber professionell und wahrt vor allem auch die Grenzen eines professionellen Verhältnisses?

Wie viele Termine sind sinnvoll oder notwendig

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Für manche Themen sind einige wenige Termine absolut ausreichend. Für tiefergehende Themen haben sich Termine in einer regelmäßigen Frequenz über einen längeren Zeitraum als sinnvoll erwiesen, damit ein Prozess entsteht - z.b. wöchentlich oder alle zwei Wochen. Auch eine Begleitung in Form von vereinzelten über das Jahr verteilten Terminen ist möglich, wenn bereits eine tragende Arbeitsbeziehung etabliert werden konnte.

Grundsätzlich gilt aber, die gemeinsame Arbeit an Ihren Themen kann von Ihnen jederzeit beendet oder pausiert werden. Die Frequenz kann jederzeit an sich verändernde Lebensumständen angepasst werden.

Was passiert, wenn sich im Prozess etwas zeigt, das einer psychotherapeutischen Behandlung bedarf?

Grundsätzlich gilt, wenn bei Ihnen bereits eine psychische Erkrankung vorliegt, so bedarf diese auch der psychotherapeutischen Behandlung. Meine Praxis ist dann zu diesem Zeitpunkt nicht der richtige Ort für Sie - vielleicht aber zu einem späteren.

Sollten wir jedoch im Prozessverlauf feststellen, dass die Psychotherapie ein besser geeignetes Format für Sie wäre, begleite ich Sie gerne dabei, eine(n) Psychotherapeut:in auszuwählen, wo Sie die Unterstützung finden, die Sie brauchen. Wir gestalten einen für Sie guten Übergang.

Kann eine mir nahestehende Person ebenfalls in Ihre Praxis kommen?

Leider nein. Meine Praxis soll für Sie und Ihre persönlichen Themen ein sicherer Ort sein. Aus Gründen der Verschwiegenheit arbeite ich nicht mit Personen zusammen, die zueinander in enger Beziehung stehen. Sie können mich sehr gerne weiterempfehlen - ob eine Zusammenarbeit mit dieser Person dann möglich ist, entscheide ich jedoch individuell je nach Art des vorliegenden Naheverhältnisses. Dieses Vorgehen dient dem Schutz des jeweiligen Vertrauensverhältnisses.

Und wenn Sie ein gutes Gefühl haben, freue ich mich über Ihre Anfrage.